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NotariatBeurkundungen Notar Trittermann berät und beurkundet u.a. in folgenden Angelegenheiten:
Die Tätigkeit des Notars umfasst in den vorgenannten Gebieten die Beratung und Gestaltung hinsichtlich der zu beurkundenden Verträge.
Die Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Unterschrift unter einer schriftlich abgefassten Erklärung echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Der Notar vermerkt auf der Urkunde, welche Person die dortige Unterschrift oder das Handzeichen vollzogen oder anerkannt hat. Die öffentliche Beglaubigung kann durch eine notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt werden. Unter dem Begriff Beglaubigung wird aber auch eine andere amtliche Bestätigung verstanden. Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage identisch ist. Für eine erste Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an unsere Notariatsfachangestellten: Frau Claudia Harzer Frau Judith Semmler |
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