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ArbeitsrechtEs werden üblicherweise zwei Bereiche des Arbeitsrechts unterschieden: Das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es umfasst insbesondere Fragen der Gestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erholungsurlaub, Teilzeitarbeit, Befristung von Arbeitsverträgen sowie Kündigungsschutz. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört die Unternehmensmitbestimmung und die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere des Individualarbeitsrechts.
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