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ErbrechtDas Erbrecht umfasst nicht nur die Probleme, die nach dem Tod einer Person auftreten können, sondern auch die Vorsorge, die zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Nachkommen beitragen kann. Es ist in jedem Fall sinnvoll, zu Lebzeiten darüber nachzudenken, was mit den Vermögenswerten, die man besitzt, nach dem Tod geschehen soll. Geeignete Regelungen können in Testamenten oder Erbverträgen getroffen werden. Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten. Für andere Personen kommt ein Testament oder der Abschluss eines Erbvertrages in Betracht. Die erbrechtlichen Regelungen sind so vielfältig wie die persönlichen Verhältnisse der einzelnen Beteiligten. Um eine möglichst sinnvolle Absicherung zu treffen, ist die Beratung durch einen Anwalt oder Notar erforderlich. Eine Beurkundung ist nicht in allen Fällen nötig, häufig aber empfehlenswert. Insbesondere bei Patchwork-Familien, in denen es Kinder aus verschiedenen Beziehungen der Eltern gibt, ist häufig eine genaue Regelung unter Berücksichtigung aller Beteiligter erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Klärung dieser Fragen. Nach dem Tod eines Angehörigen ist viel zu regeln. Oft ist ein Erbscheinsantrag erforderlich. Dieser kann sowohl beim Nachlassgericht als auch bei einem Notar gestellt werden. Wenn man in einem Testament bedacht wurde, aber auch, wenn das nicht der Fall ist, sollte das Erb- und Pflichtteilsrecht überprüft werden. Sowohl der Erbe als auch der Pflichtteilsberechtigte benötigen in dieser Situation anwaltliche Hilfe. Ziel der Tätigkeit ist es, den Willen des Erblassers möglichst für alle Beteiligten sinnvoll und nachvollziehbar durchzusetzen. Falls das Erbe ausgeschlagen werden soll, gilt es die sechswöchige Ausschlagungsfrist zu berücksichtigen. Es ist daher empfehlenswert, möglichst bald nach einem Todesfall eine Beratung in Anspruch zu nehmen. |
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