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Forderungseinzug / Inkasso

Inkasso bzw. Forderungseinzug umfasst den Einzug fälliger betrieblicher Forderungen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Beim Einzug der Forderungen ist Ziel des Verfahrens der schnellstmögliche, umfassende Ausgleich der offenen Forderung durch den Schuldner. Wir prüfen dabei das wirtschaftlichste Vorgehen und raten nur dann zu kostenträchtigen Verfahren, wenn nicht nur Erfolgsaussichten bestehen sondern auch die spätere Durchsetzung von titulierten Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung hinreichend wahrscheinlich ist.

Insbesondere aus der Bearbeitung hunderter Insolvenzverfahren wissen wir, wo sich ggf. zusätzliche Vollstreckungsmöglichkeiten bei Forderungsschuldnern ergeben können und mit welchen zusätzlichen gerichtlichen Anträgen sich der Vollstreckungserfolg häufig noch deutlich verbessern lässt.

  • außergerichtliche anwaltliche Mahnschreiben
  • Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
  • Klagen
  • Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen , z.B. Kontopfändung, Lohnpfändung, Durchsuchung durch den Gerichtsvollzieher, Abgabe der Vermögensauskunft





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