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Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.
- Regulierung von Verkehrsunfällen
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafsachen
- Beratung und Vertretung bei Fahrerlaubnisfragen
- Beratung und Vertretung im Bereich des Versicherungsrechts
- Beratung und Vertretung im Bereich des Verkehrsvertragsrechts.
Im Bereich der Schadenregulierung nehmen wir Ihnen die Arbeit direkt nach dem Unfall ab, sorgen für eine schnelle Anmeldung und Bezifferung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung und gegebenenfalls für eine gerichtliche Durchsetzung.
Wir beraten Sie außerdem bei ungeklärter Schuldfrage und informieren Sie über Art und Umfang Ihrer Ansprüche.
Hier kommen neben dem Fahrzeugschaden zum Beispiel auch folgende Schadenspositionen in Betracht: Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, An- und Abmeldekosten, Verdienstausfall, Haushaltshilfeschaden und Schmerzensgeld.
Was viele nicht wissen: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten als Schadensersatz übernehmen. Wenn der Gegner also vollen Schadensersatz zu leisten hat, entstehen dem Geschädigten auch ohne Rechtsschutzversicherung in der Regel keine Kosten. Ein Kostenrisiko entsteht aber unter Umständen dann, wenn ein Mitverschulden im Raum steht oder wenn mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine, oder nicht in allen Punkten eine außergerichtliche Regelung möglich war, so dass die nicht anerkannten Ansprüche im Klageweg durchgesetzt werden müssen.
Diese Daten sollten Sie bei einem Verkehrsunfall aufnehmen: - Unfalldatum- und Uhrzeit
- Unfallort- und Strasse
- Fahrtrichtung der unfallbeteiligten Fahrzeuge
- Name, Anschrift und Telefon des Halters und des Fahrers des gegnerischen Fahrzeugs
- Kennzeichen und Typ des gegnerischen Fahrzeugs
- Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners und Versicherungsscheinnummer
- Name, Anschrift und Telefon der Unfallzeugen
- Polizeidienststelle und Aktenzeichen (falls der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde)
Sinnvoll ist es außerdem, Fotos und eine Unfallskizze vom Unfallort anzufertigen.
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