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Verbraucherinsolvenzen

1. Allgemeine Hinweise
Wenn Sie immer häufiger Mahnbescheide erhalten und regelmäßig Post vom Gerichtsvollzieher kommt, ist zu überlegen, was zu tun ist. Als Schuldner kann man den Kopf in den Sand stecken oder selbst die Initiative ergreifen.

Seit 1999 gibt es für den Schuldner die Möglichkeit, über das Insolvenzverfahren in den Genuss der Restschuldbefreiung zu gelangen. Aus eigener Initiative heraus ist es möglich, sich von Schulden zu befreien, die man nicht mehr aus eigener Kraft abtragen kann.

    Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht allen nicht selbständig tätigen Personen zur Verfügung, aber auch den ehemals Selbständigen, die ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben haben und
  • gegenüber weniger als 20 Gläubigern verschuldet sind und
  • darunter sich keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen befinden.

    Das Verfahren gliedert sich in folgende Abschnitte:
  • Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch
  • Insolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiungsphase

Bei Erfüllung der Obliegenheiten während des Verfahrens kann der Schuldner nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.

2. Unsere Tätigkeit
Wir leisten als Ihr "Insolvenzanwalt" Hilfestellung im Vorfeld des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Das Verbraucherinsolvenzverfahren setzt in der Regel einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch voraus, der z. B. von einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle unternommen werden kann. Bei den Schuldnerberatungsstellen müssen Sie regelmäßig monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Wir bieten Ihnen daher die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs und die Vorbereitung des Insolvenzantrags an. In einem persönlichen Gespräch werden wir sowohl Ihre allgemeinen Fragen zum Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantworten als auch auf die Probleme in Ihrem Einzelfall eingehen.

3. Erforderliche Unterlagen
Sollten Sie sich zur Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs und ggf. zum Insolvenzantrag entschließen, benötigen wir, um Ihre Angelegenheit sachgerecht bearbeiten zu können, u.a. die nachfolgend aufgeführten Unterlagen:

  • vollständige Aufstellung Ihrer Verbindlichkeiten unter Beifügung entsprechender Schuldtitel (Vollstreckungsbescheide, Urteile), Rechnungen und/oder Zahlungsaufforderungen

  • Einkommensnachweise z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Unterhaltsnachweise, Bescheide über Sozialleistungen z. B. der Arbeitsagentur/ARGE

  • Unterlagen zu wiederkehrenden Verpflichtungen z.B. Wohnkosten/Mietverträge, Versicherungsbeiträge, Unterhaltsverpflichtungen, Leasingverträge

  • Aktuelle Kontoauszüge sowie Unterlagen über Lebensversicherungen, Aktiendepots, Bausparverträge etc.

  • Unterlagen über Grundbesitz oder sonstige Vermögenswerte

Alles Weitere kann in einem zu vereinbarenden persönlichen Gesprächstermin geklärt werden. Neben Ihren allgemeinen Fragen zum Verbraucherinsolvenzverfahren werden wir bei diesem Termin dann insbesondere auch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erörtern, soweit diese für die außergerichtliche Schuldenbereinigung und den Insolvenzantrag erforderlich sind.

4. Kosten
Falls Sie uns mit der Bearbeitung Ihres Insolvenzverfahrens beauftragen, entstehen hierdurch Kosten. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Schuldenbereinigung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Wir bitten Sie daher, vor Vereinbarung eines Termins sich beim zuständigen Amtsgericht einen

  • Beratungshilfe- Berechtigungsschein für die außergerichtliche Schuldenbereinigung

ausstellen zu lassen. Diesen Berechtigungsschein bringen Sie dann bitte zu dem vereinbarten Gesprächstermin mit. Für Sie entstehen in diesem Fall nur weitere Kosten in Höhe von 15,00 EUR (§ 44 RVG).

Sollten Sie keine Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, werden wir die Kosten unserer Tätigkeit gerne mit Ihnen erörtern und sind ggf. auch bereit, Ihnen eine Ratenzahlung zu ermöglichen.