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Insolvenzrecht/ Sanierung
Die in unserem Büro für den Insolvenzbereich tätigen Anwälte kennen das Insolvenzgeschäft nicht nur aus der Sicht des Insolvenzverwalters sondern auch aus allen anderen Blickwinkeln.
Von einer Insolvenz werden viele Interessengruppen berührt, z. B. Arbeitnehmer, Lieferanten, Vermieter, Banken und viele andere.
Wir beraten sowohl im Vorfeld der drohenden Insolvenz als auch während laufender Insolvenzverfahren alle Beteiligten.
- Bei drohender Insolvenz prüfen wir die rechtliche Durchführbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und unterstützen - wenn unvermeidlich - bei der Stellung des Insolvenzantrags.
- Gläubiger unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dies betrifft die Geltendmachung von Eigentumsrechten (Aussonderung) und (Grund-) Pfandrechten (Absonderung) sowie auch die Anmeldung von einfachen Insolvenzforderungen.
- Für Geschäftsführer juristischer Personen stellt sich häufig das Problem, dass ihnen verspätete Antragstellung vorgeworfen wird. In Insolvenzverfahren droht zudem regelmäßig die Anfechtung von Rechtshandlungen durch den Insolvenzverwalter. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer und Unternehmer insbesondere im Hinblick auf diese speziellen Risiken.
- Arbeitnehmer, die von einer Insolvenz betroffen sind, beraten wir u. a. im Hinblick auf die besonderen Eigenheiten insolvenzbedingter Kündigungen oder zu Fragen hinsichtlich bestehender Vergütungsansprüche, etwaiger Betriebsübergänge oder der Beantragung von Insolvenzgeld.
- Verbraucher begleiten und unterstützen wir beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und der oftmals unvermeidlichen Stellung des Insolvenzantrags. Nähere Informationen finden Sie hier.
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