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Insolvenzrecht/ Sanierung

Herr Rechtsanwalt von Kalm kennt als Fachanwalt für Insolvenzrecht das Insolvenzgeschäft nicht nur aus der Sicht des Insolvenzverwalters sondern auch aus allen anderen Blickwinkeln.

Von einer Insolvenz werden viele Interessengruppen berührt, z. B. Arbeitnehmer, Lieferanten, Vermieter, Banken und viele andere.

Wir beraten sowohl im Vorfeld der drohenden Insolvenz als auch während laufender Insolvenzverfahren alle Beteiligten.

  • Stellung des Insolvenzantrags
    Bei drohender Insolvenz prüfen wir die rechtliche Durchführbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und unterstützen - wenn unvermeidlich - bei der Stellung des Insolvenzantrags.

  • Gläubiger
    unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dies betrifft die Geltendmachung von Eigentumsrechten (Aussonderung) und (Grund-) Pfandrechten (Absonderung) sowie auch die Anmeldung von einfachen Insolvenzforderungen.

  • Geschäftsführer
    juristischer Personen stehen häufig vor dem Problem, dass ihnen verspätete Antragstellung vorgeworfen wird und dass Ihnen gegenüber dann Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung geltend gemacht werden. In Insolvenzverfahren droht zudem regelmäßig die Anfechtung von Rechtshandlungen durch den Insolvenzverwalter. Schließlich droht häufig die Inanspruchnahme des Geschäftsführers durch die Finanzverwaltung für Steuerverbindlichkeiten des zuvor von Ihnen geleiteten Unternehmens. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer und Unternehmer insbesondere im Hinblick auf diese speziellen Risiken.

  • Arbeitnehmer
    , die von einer Insolvenz betroffen sind, beraten wir u. a. im Hinblick auf die besonderen Eigenheiten insolvenzbedingter Kündigungen oder zu Fragen hinsichtlich bestehender Vergütungsansprüche, etwaiger Betriebsübergänge oder der Beantragung von Insolvenzgeld.

  • Betriebserwerber
    Beim Erwerb von sog. Assets von einem insolventen Unternehmen sind viele Besonderheiten zu beachten. Wir beraten zur Vermeidung von Haftungsrisiken im Vorfeld von Unternehmenskäufen, vertreten den Erwerber aber auch gerne wenn ihm ggenüber im Nachgang eines solchen Erwerbsvorgangs Haftungsansprüche z.B.durch die Bundesagentur für Arbeit, das Finanzamt, die Stadt oder den Landkreis etc. geltend gemacht werden oder mit dem Verkäufer Gewährleistungsprobleme oder Regressfragen zu klären sind.

  • Verbraucher
    begleiten und unterstützen wir beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und der oftmals unvermeidlichen Stellung des Insolvenzantrags. Nähere Informationen finden Sie hier.